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Gemeinsame Pressemeldung von Bund Naturschutz und BGWMZ zum Gerichtsurteil „InterFranken“

Die Freude bei Bund Naturschutz (BN) und Bürgerforum „Wörnitztal mit Zukunft“ über die gerichtlich erwirkte Unwirksamkeit des Interfranken-Bebauungsplans ist groß. „Dieses Urteil ist ein wegweisender Erfolg gegen ungehemmten und sinnlosen Flächenverbrauch, gegen die Zerstörung von Lebensqualität, für den Schutz unserer Heimat und letztendlich auch für den Klimaschutz“, sagen Bürgerforumsvorsitzender Bernd Glasauer, Bürgerforums-Pressesprecher Dr. Herbert Sirois und BN-Geschäftsführer Helmut Altreuther unisono. Sie sind sich sicher, dass das Urteil die politischen Koordinaten im Landkreis verschieben wird.

Trotz aller Freude über den juristischen Sieg bedauern Bürgerforum und BN den noch nicht absehbaren gesellschaftlichen und finanziellen Schaden, der hier ohne Not von einer bürgerfernen Politik angerichtet wurde. Die Region wurde, trotz jahrelanger Warnungen, in eine tiefe Spaltung geführt und es wurden Millionen Euro Steuergelder für ein Projekt verschwendet, dessen Wirtschaftlichkeit nie gegeben war. Desinformation, Beschönigung von Problemen und Halbwahrheiten in Salamitaktik-Manier zogen sich von Anfang an durch die InterFranken-Politik.

Das alles, bedauert BN-Geschäftsführer Helmut Altreuther, hätte vermieden werden können, wenn der Zweckverband die umfangreichen und sachlich detailliert begründeten Einwendungen von BN und Bürgern im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens im Jahr 2010 sachgerecht behandelt und abgewogen hätte. Stattdessen wurden die Kritiker vom Zweckverband und dessen Planerin regelrecht abgekanzelt. Das räche sich jetzt bitter. Hätte man damals auf die Betroffenen gehört, wäre beiden Seiten viel Ärger und Geld erspart geblieben. Grundfehler dieser verantwortungslosen Kommunalpolitik sei, dass man die Landschaft als freie Dispositionsmasse für raumunverträgliche Großprojekte betrachtet. Ökologische Belange und Lebensqualität für die Bevölkerung werden dabei lediglich als schmückendes Beiwerk gesehen, nach dem Motto: Natur- und Bevölkerungsschutz ja – aber nur soweit es das politische Vorhaben nicht behindert.

Für Bernd Glasauer ist es traurig und bezeichnend zugleich, dass Bürger und Verbände erst Gerichte bemühen müssen, um eine sachgerechte Behandlung ihrer Anliegen zu erreichen. Der vom BN und mehreren Privatpersonen beauftragte Rechtsanwalt Wolfgang Baumann stellt als vorläufiges Resümee fest: „Beide Bebauungspläne leiden an schwerwiegenden formellen und sachlichen Mängeln.“ Dieser Argumentation ist das Gericht offensichtlich gefolgt. BN und Bürgerforum wundern sich jedoch, dass weder das beauftragte Planungsbüro mit der damaligen Planerin und heutigen IF-Geschäftsführerin noch der Anwalt des Zweckverbandes diese Fehler offenbar nicht erkannt haben bzw. erkennen wollten. Wie gravierend das Gericht diese Mängel einschätzt, zeigt sich auch daran, dass es keine Revision zulässt.

Vor dem offenkundig bestens vorbereiteten VGH brachen die jahrelangen Falschdarstellungen der IF-Verantwortlichen schon während der Verhandlung wie ein Kartenhaus zusammen.

Es ist deshalb bedauerlich und vollkommen unverständlich, dass angesichts dieses eindeutigen Urteils dem IF-Vorsitzenden Beck nichts anderes einfällt als die trotzige Erklärung „Wir machen weiter“. Er hat offensichtlich immer noch nicht verstanden, dass die gesamten IF-Planungen nichtig sind und keine kosmetischen Korrekturen das Problem beheben werden. Die Uhren für dieses Projekt sind jetzt wieder auf Null gestellt. Ein weiteres Millionengrab wäre die Folge, müssten doch sämtliche umfangreiche Gutachten und teure Planungen komplett neu erstellt werden. Gleichzeitig wackelt mit der Schnelldorfer Erklärung vom Oktober 2014 die gesamte Verkehrsplanung des Konzepts. Die verantwortliche Politik muss jetzt entscheiden, ob sie wirklich weitere Millionen in dieses Projekt, gegen den Willen der betroffenen Bevölkerung und ohne Rücksicht auf die Natur, versenken möchte.

Als notwendige Konsequenzen aus dem Desaster des Zweckverbandes fordern BN und Bürgerforum Wörnitztal mit Zukunft

a) vom Zweckverband:

1. Anerkennung des Urteils und damit Einstellung aller Planungen

2. Politische Konsequenzen bzw. die Übernahme politischer und planerischer Verantwortung

b) vom Landkreis:

3. Umgehende Einstellung der Aktivitäten zum Bau der überflüssigen, als Kreisstraße getarnten Zubringerstraße AN4 neu; Rücknahme des anhängigen Bebauungsplanes durch den formell zuständigen Zweckverband

4. Ersatzlose Einstellung/formelle Beendigung des Planfeststellungsverfahrens zur Verlegung der Bräuning.

Der Sieg vor Gericht gegen eine übermächtig erscheinende Koalition aus Politik und Behörden wurde von Bürgern erstritten, die sich nicht kampflos in die geplante Zerstörung ihrer Heimat fügen wollen. Dieses Gerichtsurteil ist damit ein Sieg der Demokratie über die autokratisch ausgerichtete InterFranken-Politik. Es steht zu hoffen, dass nach dieser eindeutigen juristischen Entscheidung umgehend von diesem sinnlosen Projekt abgelassen wird. Der angerichtete Schaden darf nicht noch weiter vertieft werden!