Da wir als Verein nicht gegen das geplante Gewerbegebiet Interfranken klagen können, haben wir einen Rechtshilfefond eingerichtet, um die unmittelbar betroffenen Personen in einem Rechtsverfahren finanziell unterstützen zu können.

Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Informationen rund um den Rechtshilfefond.

FAQ (häufige Fragen) Rechtshilfefonds

Sie können sich dieses Instrument wie eine große Spardose vorstellen, in der solidarisch, gezielt und rechtlich abgesichert Geld zum Zweck der juristischen Verteidigung gemeinsamer Interessen zurückgelegt wird.

Wie Sie sicher wissen, sind alle Versuche gescheitert, auf dem Weg des Gesprächs bzw. der politischen Vernunft das Großprojekt der Kommunalen Allianz InterFranken zu stoppen. Der Plan, einen riesigen Logistikpark zu bauen und damit unsere Heimat zu bedrohen, wird weiter verfolgt. Deshalb sammelt der Rechtshilfefonds nun zielgerichtet Gelder, um Personen zu unterstützen, die bereit sind, gegen diesen Wahnsinn vor Gericht zu ziehen. Die Form eines Rechtshilfefonds wurde gewählt, da somit transparent und sicher garantiert werden kann, dass Ihre Gelder auch ganz bestimmt für den Schutz unserer Heimat eingesetzt werden. Nur zusammen können wir gegen die InterFranken-Lobby bestehen, die mit Steuergeldern dieses Projekt gegen jede Vernunft durchzusetzen versucht.

Kläger, die bereit sind, gegen die Bebauungspläne II und III des Zweckverbands InterFranken bzw. die damit noch zusammenhängenden Straßenbauprojekte gerichtlich vorzugehen, können allein das Prozesskostenrisiko (etwa im fünfstelligen Bereich) nicht schultern. Damit blieben aber gute Chancen, das Gewerbegebiet auf dem Rechtsweg zu verhindern, ungenutzt.

Theoretisch kann jede Person rechtliche Mittel einlegen, die sich am Einwendungsverfahren beteiligt hat. Allerdings liegen die besten Chancen bei Klägern, die eine direkte Verletzung ihrer Rechte (Gesundheit, Eigentum, Handlungs- und Bewegungsfreiheit) nachweisen können.

Die mutigen Menschen, die mit guten Argumenten gegen die Pläne zum Bau des Logistikparks InterFranken sowie gegen die Zubringerstraßen rechtlich zu kämpfen bereit sind, tun dies für unser aller Wohl und unser Recht auf eine lebenswerte Heimat. Sie haben unsere Solidarität verdient.

Prozesskosten setzen sich aus Gerichtsgebühren, Anwaltskosten und Gutachterkosten zusammen. Besonders die Belastungen für Gutachten lassen sich sehr schwer kalkulieren. Im Vorfeld ist es kaum möglich abzusehen, ob und wie viele Gutachten notwendig sein werden, um vor Gericht die Behauptungen der Gegenseite zu widerlegen.

Die Gesamtkosten der Prozesse gegen die verschiedenen Planungsstufen des verschachtelten InterFranken-Konzepts können sich somit in einem Bereich von bis zu € 100.000 bewegen. Entsprechend planen wir im Moment die Einrichtung eines Fonds im Umfang von mindestens
€ 50.000, um so eine sachgerechte und effektive juristische Verteidigungslinie abzusichern.

Diejenigen, die bereit sind, rechtliche Schritte gegen die Zerstörung unserer Heimat zu wagen, treten nicht nur im eigenen Interesse, sondern auch stellvertretend für alle betroffenen Mitbürger an. Die Kläger werden trotz allem ein Restrisiko tragen und in der Öffentlichkeit stehen, sie müssen deshalb auf unsere Unterstützung vertrauen können. Bitte bedenken Sie auch, dass eine erhebliche Zahl Ihrer Nachbarn im Kampf gegen das Sondernutzungsgebiet InterFranken bereits viel Zeit und Geld geopfert hat und weiter opfern wird. Ein finanzieller Beitrag zum Rechtshilfefonds unterstützt somit nicht nur die Kläger, sondern erkennt die bereits erbrachten ehrenamtlichen Bemühungen an.

Bei Einzahlungen ab € 250 kann der Spender wählen, ob ggf. nach Abschluss aller rechtlichen Verfahren und beim Verbleib von Restmitteln eine anteilige Rückerstattung gewünscht wird oder ob der Verein die Mittel gemäß seiner Satzung einsetzen darf.

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Bestimmungen des Rechtshilfefonds

Per Vorstandsbeschluss am 18.01.2011 wurde wie folgt festgelegt:

Bestimmung über die Verwendung des vom Verein Bürgerforum Wörnitztal mit Zukunft – Allianz für eine lebenswerte Heimat e.V. eingerichteten Rechtshilfefonds.

§ 1 Errichtung und Bestehen

§ 2 Zweckbestimmung

§ 3 Einzahlung

§ 4 Verwaltungsrat

§ 5 Entscheidungsrat

§ 6 Anspruchsbegrenzung

§ 7 Auflösung

1. Errichtung und Bestehen

Da die üblichen Spenden an den Verein Bürgerforum Wörnitztal mit Zukunft nicht für Prozess- und Vertretungskostenhilfe eingesetzt werden dürfen, wurde die Einrichtung des Rechtshilfefonds in der Mitgliederversammlung am 07.01.2011 beschlossen. Er besteht als Girokonto bei einem Geldinstitut.

2. Zweckbestimmung

Der Rechtshilfefonds dient der Finanzierung rechtlicher Maßnahmen gegen

• die Errichtung des Sondergebiets für Industrie und Logistikbetriebe durch den Zweckverband InterFranken am Autobahnkreuz A6 / A7

• den Neubau der Kreisstraße AN4 neu

• Planfeststellungsverfahren Bräuningverlegung

• 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Wörnitz

• 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Feuchtwangen

Alle durch den Rechtshilfefonds entstehenden Kosten (Kontoführung, Bewerbung der Öffentlichkeit,…) werden durch diesen selber getragen.

3. Einzahlung

Einzahlungen sollten per Überweisung erfolgen. Einzahlungen in diesen Fonds können leider nicht steuerlich geltend gemacht werden.

4. Verwaltungsbeirat

(1) Der Verwaltungsrat des Rechtshilfefonds besteht aus 3 Räten, diese werden von den Mitgliedern gewählt.

(2) Scheidet ein Verwaltungsrat aus, so wählt die Mitgliederversammlung einen Nachfolger.

(3) Der Verwaltungsrat hat folgende Aufgaben:

• Bewerbung der Öffentlichkeit

• Mitarbeit im Entscheidungsrat

5. Entscheidungsrat

(1) Der Entscheidungsrat besteht aus fünf Personen, zwei Vorstandsmitgliedern des Bürgerforums und den 3 Verwaltungsräten.

(2) Der Entscheidungsrat hat folgende Aufgaben, die er im Einvernehmen mit der gesamten Vorstandschaft des Bürgerforums wahrnimmt:

• Auswahl (Vorschläge dazu) und Unterstützung der Personen, die als Kläger, Antragsteller, oder Einwender rechtliche Maßnahmen ergreifen

• Auswahl und Unterstützung von Verfahrensbevollmächtigten (Rechtsanwalt)

• Auswahl und Unterstützung von Gutachtern

(3) Der Entscheidungsrat schließt zur Erfüllung seiner Aufgaben notwendige Vereinbarungen ab. Er veranlasst die Honorierung der Verfahrensbevollmächtigten und Gutachter.

(4) Der Entscheidungsrat vereinbart mit den Klägern (bzw. Antragstellern, Einwendern) jeweils für einen Verfahrensabschnitt, dass sie im Rahmen der vorhandenen Mittel des Rechtshilfefonds von Kosten freigestellt werden.

(5) Der Entscheidungsrat ist beschlussfähig, wenn mindestens vier Mitglieder anwesend sind. Ein Beschluss ist gefasst, wenn vier von fünf oder drei von vier Anwesenden zustimmen.

(6) Vor jedem Beschluss, der zu Ausgaben führt, ist zu prüfen, ob und festzustellen, dass die Ausgabe der Zweckbestimmung des Fonds entspricht.

6. Anspruchsbegrenzung

(1) Ein genereller Rechtsanspruch auf finanzielle Unterstützung aus dem Rechtsbeihilfefonds besteht nicht.

(2) Ansprüche gegen den Rechtshilfefonds bestehen nur auf Grund von schriftlichen Vereinbarungen mit dem Entscheidungsrat.

(3) Der Rechtshilfefonds haftet nur in Höhe des Vermögens zum Zeitpunkt der Geltendmachung des Anspruchs.

(4) Jede persönliche Haftung der Verwaltungsräte und der Mitglieder des Entscheidungsrates ist ausgeschlossen.

(5) Die Anspruchsbegrenzung ist in jede Vereinbarung aufzunehmen.

7. Auflösung

(1) Die Auflösung des Rechtshilfefonds ist durch eine Mitgliederversammlung zu beschließen.

(2) Bei Auflösung erfolgt auf Wunsch eine prozentuale Rückvergütung des noch vorhandenen Guthabens an die Einzahler. Voraussetzung für eine Rückvergütung ist:

• der Vermerk „Rückvergütung“ bei Einzahlung

• eine Einzahlung von min. € 250,00.

(3) Nicht rückvergütbares Guthaben wird gemäß der Vereinssatzung gemeinnützig eingesetzt..

(4) Sollte die Auflösung beschlossen werden, ohne dass eine Finanzierung einer rechtlichen Maßnahme erfolgt ist, werden alle Zahlungen über € 25,00 an die Einzahler rückvergütet. Ein etwaiges Restguthaben wird gemäß §7(3) der Bestimmung eingesetzt.

Organigramm:

Grafik: Organigramm Rechtshilfefond

Beispielrechnung Rückvergütung:

Beispielrechnung Rückvergütung

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