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InterFranken wird zur finanziellen Sickergrube für den Landkreis Ansbach

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Der Landkreis Ansbach hält dem maroden InterFranken-Projekt erneut mit kostspieligen Zugeständnissen und Garantien den Rücken auf Kosten der Steuerzahler frei. Wie auf Grundlage einer aktuellen Anfrage aus dem Kreistag bekannt wurde, hat der Landkreis faktisch auf eine Rückzahlungsverpflichtung des Zweckverbands InterFranken in Höhe von 454.576,47 Euro verzichtet, die im Dezember 2019 fällig gewesen wäre. Ausgangspunkt dieser Geschichte ist der umstrittene Vertrag vom 12.08.2009 zwischen dem Landkreis und InterFranken zur AN4 neu, die, als zentraler Zubringer konzipiert, als Kreisstraße umgesetzt werden soll. Dort heißt es unter §8 Rückzahlungsvorbehalt:

Der Zweckverband verpflichtet sich, dem Landkreis sämtliche Planungskosten einschließlich notwendiger Grundlagenermittlungskosten für den Neubau, bzw. Verlegung der AN 4 zu erstatten, wenn der noch aufzustellende Bebauungsplan für das Gewerbegebiet InterFranken Teil I mit ca. 77 ha und der noch aufzustellende Bebauungsplan für den Bau der neuen Kreisstraße AN 4 sowie das Planfeststellungsverfahren zur Verlegung des Baches „Bräuning“ binnen 5 Jahren keine Rechtskraft erreicht. Die Rückzahlungsfrist entsteht auch, wenn der Zweckverband nach Rechtskraft der Bebauungspläne das Vorhaben nicht verwirklicht, spätestens zum 31.12.2019.

Nachdem der Zweckverband alle oben genannten Ziele maximal verfehlt hatte, fragte Kreisrat Dr. Herbert Sirois kürzlich im Landratsamt nach, was denn nun mit dieser Rückzahlung sei. Immerhin ist der Bau der AN 4 neu mehr als unwahrscheinlich geworden, nachdem sich die prognostizierten Kosten vervielfacht haben und für ein Teilstück von nicht einmal fünf Kilometern auf astronomische 20 Millionen Euro angewachsen sind. Zudem blockieren substanzielle planungsrechtliche wie juristische Hürden den Bau. Auf seine Anfrage wurde dem Kreisrat mitgeteilt, dass der Kreisausschuss des Landkreises den Zweckverband bereits ein Jahr nach Vertragsabschluss am 15. November 2010 aus seiner Rückzahlungsverpflichtung entlassen habe. Diese Information ist aus mehreren Gründen empörend. Zum einen wurde der Rückzahlungsvorbehalt bei Vertragsabschluss noch als wichtiges Element zur Sicherung der Landkreisinteressen propagiert, zum anderen ergibt es keinen Sinn, eine Garantie bereits 9 Jahre vor Ablaufdatum zu kündigen – außer diese hatte von Anfang an nur eine Alibifunktion. Der Landkreis war offensichtlich bereits bei Vertragsabschluss bereit, alle Risiken zu tragen, um das Projekt so zu subventionieren. Kein Kunde, der beim Kauf eines Autos 10 Jahre Garantie bekommt, würde nach einem Jahr zum Händler gehen und dort schriftlich um die Aufhebung der Garantieleistungen bitten. Resultat dieses unverständlichen Verwaltungshandelns ist, dass der Landkreis aktuell auf eine Rückzahlung im sechsstelligen Bereich verzichtet. Politisch ist dies äußerst fragwürdig und dürfte dem Steuerzahler wohl nur schwer zu erklären sein. 
Der Interfranken Pleitegeier
Nun wird mancher in den verantwortlichen Fraktionen argumentieren, dass es hier um Entscheidungen geht, die Jahre zurückliegen. Trotzdem wird es noch brisant sein, herauszufinden, wer damals im Kreisausschuss den Antrag auf Aufhebung des Rückzahlungsvorbehaltes eingebracht hat. Zumindest die politische/moralische Verantwortung muss hier klar benannt werden. Die Geschichte erhält zudem zusätzliche Aktualität durch den Umstand, dass der Landkreis als Auftraggeber und alleiniger Kostenträger für die Idee einer 12,5 Millionen Euro teuren InterFranken-Autobahnausfahrt auftritt. Der skandalumwitterte Verkehrsminister Scheuer hat dem Zweckverband gegen erhebliche Widerstände im eigenen Ministerium über eine Ministererlaubnis diese als Zubringer für einen Megalogistikpark in Aussicht gestellt, wenn InterFranken dafür die Rechnung schultert. Auf Anfrage des Bürgerforums bei der Autobahndirektion Nordbayern bestätigt diese jedoch nun überraschend, dass die Einrichtung einer neuen Anschlussstelle nicht vom Zweckverband, sondern vom Landkreis Ansbach als Vorhabensträger beantragt wurde und damit die Umsetzungskosten von mindestens 12,5 Millionen Euro brutto auch dessen Angelegenheit seien. Das Nachhaken des Bürgerforums beim Landrat bestätigt die entsprechenden Angaben der Autobahndirektion. Interessanterweise überließ Dr. Ludwig die Antwort gleich dem Zweckverband InterFranken, der die Auskunft mit dem Satz garnierte „Bauherr und Kostenträger ist der Landkreis Ansbach. Zwischen Landkreis und Zweckverband wird eine Vereinbarung zur Kostenübernahme durch den Zweckverband geschlossen“. Man muss schon sehr blind sein, um hier nicht die Parallele zur AN 4 neu zu entdecken. Obwohl man in der Auseinandersetzung um die Projektidee InterFranken einiges an Erfahrung mit Klüngeleien gemacht hat, ist man im Bürgerforum Wörnitztal mit Zukunft hinsichtlich der aktuellen Erkenntnisse schockiert. Wie in der Vergangenheit reanimiert der Landkreis die IF-Fehlplanung erneut, und dieses Mal sogar mit Garantien in Millionenhöhe. Die damit zusammenhängenden Entscheidungen wurden offensichtlich an der Öffentlichkeit vorbei, ohne Legitimation durch die Kreistagsgremien und in Ermangelung jeder Rücksicht auf die betroffenen Bürger getätigt. Hier bedarf es dringender Aufklärung.

Es bleibt unbegreiflich, warum ein aktuell durch Corona, Strukturwandel und ANregiomed stark herausgeforderter Landkreis nach wie vor ohne Not hohe Risiken für das InterFranken-Projekt eingeht. Ein Vorhaben, dessen einzige bisherige Leistung das Verbrennen von Steuergeldern war.
Interfranken Kosten Darstellung