Sehr geehrte Mitglieder und Freunde unseres Bürgerforums,
mit diesem Infobrief wollen wir an die Tradition der letzten Jahre anknüpfen und Sie/euch zum Jahreswechsel etwas genauer mit den Hintergründen der Arbeit des Bürgerforums in der letzten Zeit sowie einigen Ausblicken in die nähere Zukunft informieren.
Wir haben 2014 mit großem Aufwand und Ihrer/eurer Unterstützung viel erreicht. Mit einer ganzen Reihe toller, publikumswirksamer Veranstaltungen von Natur- und Schlosswanderungen bis zu einer stimmungsvollen Waldweihnacht konnten wir 2014 den Wert einer intakten Heimat wieder wirksam verdeutlichen. Höhepunkt war im Oktober 2014 aber unbestritten der Sieg vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München und die damit einhergehende Außerkraftsetzung des Bebauungsplans zum geplanten Sondernutzungsgebiet InterFranken (IF). Dennoch gilt es, weiterhin wachsam zu bleiben, denn diese Niederlage hat die Projektbefürworter leider nicht endgültig zur Vernunft gebracht, trotzig suchen sie weiter nach Mitteln, ihr zerstörerisches „Prestigeprojekt“ durchzuführen. Der Weg zurück zu einer rationalen, vernünftigen und auch mutigen Entscheidungsfindung fällt vielen der politisch Verantwortlichen angesichts der Dauer und Intensität der Auseinandersetzung sehr schwer. Einige haben offensichtlich Sorge, bei einem endgültigen Scheitern, insbesondere unter dem Eindruck unserer jahrelangen Warnungen vor genau diesem Ergebnis, politisch ihr Gesicht zu verlieren sowie für die hohen Kosten der bisherigen Fehlplanungen verantwortlich gemacht zu werden. Deshalb gilt auch für 2015, wachsam bleiben und weiter Widerstand mobilisieren!
„Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.“ Dieses bekannte Zitat von Mahatma Gandhi umschreibt geradezu beispielhaft die nun seit Jahren anhaltende Auseinandersetzung zwischen den IF-Lobbyisten aus Politik und Behörden und einer betroffenen Bevölkerung, die um den Erhalt ihrer Heimat kämpft und sich hierzu seit 2007 auch in einem Bürgerforum organisiert. Nur zur Erinnerung – der Konflikt dreht sich um eines der größten Flächenvernichtungsvorhaben in Bayern. Die Kommunale Allianz InterFranken versucht wenig zimperlich seit nun fast zehn Jahren, ein riesiges Sondernutzungsgebiet Logistik im Dreieck zwischen Feuchtwangen, Schnelldorf und Wörnitz durchzusetzen. Von Anfang an wurden, bei einer ursprünglich beplanten Fläche von 250 Hektar, die Belange des Naturschutzes sowie der betroffenen Bevölkerung ignoriert! Eine ganze Region soll von Trassen für Schwerlastverkehr durchschnitten werden, auf denen tausende von LKWs ihren Weg zur riesigen Betonwüste eines Logistikparks auf der dann nicht mehr „grünen Wiese“ finden sollen. Wer diese Darstellung für übertrieben hält, muss nur das von IF in Auftrag gegebene Verkehrsgutachten der Firma MODUS CONSULT betrachten. Die dort präsentierten Zahlen, die sich „nur“ auf den ersten Bauabschnitt mit 81 Hektar beziehen, lesen sich bereits wie ein Totenlied auf unsere Region. Die Verantwortlichen interessierten sich jedoch nie für Fragen zu diesem verheerenden Verkehrskonzept noch für viele andere konzeptionelle Mängel in den Planungen. Das Projekt war offensichtlich so groß und so teuer, dass man auf solche Feinheiten keine Rücksicht nehmen wollte. Auch wirtschaftlich ist das IF-Vorhaben seit langer Zeit eine Fehlplanung. Bereits im Jahr 2008 mussten die Verantwortlichen im Landratsamt vorsprechen und eingestehen, dass das Projekt ohne direkte Unterstützung finanziell am Ende ist. Leider fand man sich dort zur Hilfe bereit, wenn auch in einer rechtlichen Grauzone. So kam es zur Entscheidung, die Zubringerstraße, anders als rechtskonform vorgesehen, schnell im Rahmen einer Kreisstraßenneuordnung umzudeklarieren und als AN4neu vom Landkreis bauen zu lassen. Die damit einhergehende millionenschwere Entlastung sollte das bereits 2008 finanziell marode Konzept erst einmal retten. Dem Landkreis brachte dies jedoch die aktuelle Diskussion um einen straßenplanerischen Schildbürgerstreich ein, dessen potentielle Kosten im Jahr 2008 von 3,2 Millionen Euro auf heute über 15 Millionen Euro für 4,5 Kilometer Straße hochgeschnellt sind. Die IF-Manager ändern in der Situation von 2008 und unter Druck der Bezirksregierung auch die Sprachregelung für die Öffentlichkeit und versuchen nun, „nur“ noch ein Projekt zu verkaufen, das im ersten Bauabschnitt auf 81 Hektar ausgelegt ist, die restlichen Flächen werden in zwei weitere Bauabschnitte eingeordnet, die erst später nach Durchsetzung dieses ersten Abschnittes entwickelt werden sollen. Gleichzeitig werden medienwirksam ein Autobahnzubringer, eine Reihe von Umgehungsstraßen sowie ein bis heute unklares Bahnanschlusskonzept von den Verantwortlichen zugesichert. Die meisten dieser millionenschweren Versprechen waren und sind aber nichts anderes als Nebelkerzen, um den Widerstand der Betroffenen auszuhöhlen. Allen voran das Versprechen eines Autobahnzubringers konnte anhand interner IF-Unterlagen nachweislich als substanzlos entlarvt werden. Trotz diesem und vieler weiterer Nachweise zu gravierenden Fehlern im IF-Konzept weigern sich Projektbefürworter weiterhin standhaft, in offene und ehrliche Gespräche mit den Betroffenen einzusteigen. Das Gegenteil ist der Fall. Der Ton gegenüber den Kritikern wurde, nachdem man diese lange einfach ignoriert hatte, immer rauer. Diese werden als Ökospinner, Querulanten und Nörgler deklariert, die ohne Chance ein „zukunftsweisendes“ Projekt verzögern. Im Jahr 2014 verschärfte das IF-Management die Gangart weiter und brachte immer schärfer Drohungen um Enteignung bzw. eine „kalte Enteignung“ im Rahmen eines Baulandumlageverfahrens ins Gespräch. Der Dreiklang, bestehend aus bewusster Ignoranz der Sorgen betroffener Bürger, der Missachtung und Verhöhnung des Widerstands gegen das IF-Projekt sowie einer Eskalation der Drohungen gegen aktive Projektkritiker, die sich nach wie vor weigern, ihr Privateigentum an InterFranken zu verkaufen, hat Tradition. Die mit dem Verhalten der IF-Verantwortlichen vorprogrammierte Eskalation hin zur gerichtlichen Auseinandersetzung war somit konsequentes Resultat einer jahrelangen Dialogverweigerung mit den betroffenen Bürgern. Man hat in der lokalen Front der politischen Paten des Projektes lange nicht wahrhaben wollen, dass auch im „ruhigen“ ländlichen Raum Frankens Bürger zum Schutz der Umwelt verantwortlich und konsequent handeln. Ende Mai 2011 wurde ein Normenkontrollantrag gegen den Industrie- und Gewerbepark InterFranken beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof eingereicht. RA Wolfgang Baumann, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, beurteilte bereits damals die Chancen der Kläger als günstig: „Es wurden zahlreiche Abwägungsfehler gemacht. Das Projekt InterFranken kann rechtlich keinen Bestand haben!“ Der Klageerhebung folgte dann noch ein weiteres Normenkontrollverfahren gegen die Zubringerstraße AN4neu sowie ein Verfahren um die mit den AN4neu-Planungen in Verbindung stehende Verlegung des Flüsschens Bräuning. Hinsichtlich des Bestands des Bebauungsplanes für das Sondernutzungsgebiet und damit dem ersten richterlichen Entscheid in der juristischen Auseinandersetzung sollte unser Anwalt entgegen unzähliger gegenteiliger Aussagen der IF-Lobbyisten Recht behalten. Am 20. Oktober 2014 erklärte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof diesen Bebauungsplan aufgrund gravierender Mängel für unzulässig und ließ keine Revision zu diesem Urteil zu. Wolfgang Baumann, der Rechtsanwalt der Kläger, die viele von uns über den Rechtshilfefonds finanziell unterstützt haben, kommentiert die Entscheidung hoch zufrieden wie folgt:
„Ich freue mich sehr, dass der Verwaltungsgerichtshof offensichtlich unserer Argumentationslinie gefolgt ist und damit im Ergebnis das Projekt des Zweckverbandes lndustrie-/Gewerbepark lnterfranken“ gestoppt hat. Ich hoffe sehr, dass der Zweckverband von seinen völlig überzogenen Plänen Abstand nimmt. Sollte er indessen – aus welchen Gründen auch immer an dem Projekt festhalten wollen, wäre dies eine weitere immense Verschwendung von Steuergeldern. Denn selbst im Falle einer Überarbeitung der Planungen kann am Ende abermals nur herauskommen, dass das Projekt in seiner Gesamtheit durch nichts zu rechtfertigen ist.“
Der Schock über das Urteil, dessen Begründung noch aussteht, war den Vertretern der Kommunalen Allianz am Ende der Verhandlung in München, an der natürlich auch eine Gruppe von uns teilnahm, ins Gesicht geschrieben, hatte es doch noch kurz zuvor laut aus den Reihen der IF-Befürworter gehallt, man könne diesen Prozess gar nicht verlieren und „die Kritiker hätten keinen Mut und Anstand, um Fehler einzugestehen“. Was man in der Kommunalen Allianz offensichtlich nie verstanden hat, ist, dass es nicht kritikwürdig, sondern berechtigt und in einer Demokratie sogar gefordert ist, dass Verbände wie der Bund Naturschutz und auch kritische Bürger Behörden kontrollieren und mögliche Fehler anzeigen. Wer dies nicht versteht oder gar kritisiert, sollte dringend sein Demokratieverständnis überprüfen, denn er fordert damit den unmündigen Bürger. Ohne eine kritische Öffentlichkeit wären die haarsträubenden Planungsfehler sowie die explosionsartigen Kostensteigerungen für die AN4neu (ca.15 Millionen Euro) und die innere Erschließung des IF-Projektes (ca. 35 Millionen Euro) auf zusammen mindestens 50 Millionen Euro, und damit eine Verzehnfachung der Ausgangsprognose, bis heute noch nicht bekannt! Ohne kritische Bürger, die trotz hohen Risikos den Mut haben, stellvertretend für uns alle gegen dieses fehlgeleitete Großprojekt auch juristisch vorzugehen, hätten wir IF im Oktober 2014 nicht in die Schranken weisen können. Aber Vorsicht, der errungene wichtige Etappensieg vor dem Bayrischen Verwaltungsgerichtshof war hart erkämpft und muss weiter untermauert und gesichert werden. Durch den Rechtshilfefonds und mit Hilfe der Unterstützung durch den Bund Naturschutz Bayern konnten Anwalts- und Gerichtskosten von über 100.000 Euro gestemmt werden! Die gerichtliche Entscheidung in zwei weiteren Verfahren zur Zubringerstraße AN4neu, und damit weitere substantielle Kosten, stehen jedoch noch aus. Es besteht zudem die unwahrscheinliche Chance, weil juristisch wenig erfolgversprechend, dass InterFranken über eine Nichtzulassungsbeschwerde zur Entscheidung im Verfahren um den Bebauungsplan für das Sondernutzungsgebiet doch noch versucht, eine Revision zu erzwingen. Alternativ könnte die alte Garde von Projekt-Hardlinern trotz des damit einhergehenden enormen finanziellen Aufwands Mittel und Wege finden, ein drittes und damit komplett neues Planungsverfahren anzustoßen. Wir müssen weiter auf der Hut sein und die erreichten Erfolge im Kampf für den Erhalt unserer Heimat sichern! Weiterer Widerstand in der politischen Auseinandersetzung muss über Demonstrationen, Leserbriefe, persönliche Erklärungen und die aktive Mitarbeit mobilisiert werden! Bürgerforum und Rechtshilfefonds müssen durch weitere Spenden in ihrer Handlungsfähigkeit gestärkt werden. Denn gerade im Umgang mit den Befürwortern des InterFranken-Projektes gilt das alte Sprichwort: „Dem Recht wird nur dann der Sieg verschafft, wenn es gestützt durch starke Kraft.“
Entsprechend danken wir allen, die uns im letzten Jahr ideell und finanziell unterstützt, die ihre Zeit bei Treffen und Aktionen geopfert, die persönliche Risiken und Anfeindungen nicht gescheut haben. Wir wünschen Ihnen/euch ein gesegnetes, gesundes und erfolgreiches Jahr 2015 und erhoffen uns auch weiter Ihre/eure Unterstützung für den Erhalt einer lebenswerten Heimat und einem Wörnitztal mit Zukunft!
Die Vorstandschaft des
Bürgerforums Wörnitztal mit Zukunft –
Allianz für eine lebenswerte Heimat
Bernd Glasauer Renate Fischer Wolfgang Hornberger
- Vorsitzender 2. Vorsitzende Schriftführer
Klaus Schühlein Herbert Sirois
Kassier Pressesprecher
P.S.: Bei Vorlage der Urteilsbegründung werden wir diese umgehend auf der Homepage des Bürgerforums (www.bgwmz.de) bekannt machen. Dort finden Sie auch weitere Informationen zu unseren Stammtischen und geplanten Aktionen sowie über die Möglichkeiten, die Arbeit des Bürgerforums zu unterstützen.